Die umfassende Whistleblower-Lösung für staatliche Einrichtungen und Unternehmen in der EU

Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Whistleblower-Systems betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und öffentliche Stellen, regionale Verwaltungen, Dienststellen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.
Fehlt es an solchen internen Hinweisgebersystemen / bzw. werden diese nicht in angemessener Form bekanntgegeben oder erfolgt innerhalb von drei Monaten keine Rückmeldung über Folgemaßnahmen an Whistleblower, sind diese unmittelbar zu einer externen Meldung an Behörden und ggf. zur Meldung an die Öffentlichkeit, z.B. die Presse, berechtigt.

Wir bieten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verschiedener Bereiche in Deutschland, Europa und angelsächsischen Staaten die fachgerechte Handhabung und Koordination ihrer Whistleblower-Vorgaben. Dies erfolgt auf Basis vollverschlüsselter, kundeneigener Onlinebereiche mit Hosting in Deutschland. Ihre Compliance richtet sich nach den Vorgaben der nationalen Hinweisgeberschutzgesetze, dem deutschen Bundesgesetz HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz), der EU-Whistleblower-Richtlinie und der DSGVO.

Whistleblower-Richtlinie

Sicherheitsstandards

100% vertrauliche und geschützte Kommunikation auf allen Whistleblower-Kanälen. Hochsichere Onlineplattform durch mehrstufige Voll-Verschlüsselung, strenge technische und organisatorische Maßnahmen iSd. Art. 32 DSGVO, regelmäßige Auditierung und Zertifizierung. Weitere Meldekanäle sind umfasst.

Kostenkontrolle

Transparente Full Service Monatspauschalen mit individueller Betreuung und Beratung.

Bereit binnen 24 h

Qualitäten und Benefits

100% Compliance

Whistleblowing Gesamtpaket. Compliant mit der EU Whistleblower-Richtlinie, der DSGVO und dem Bundesgesetz HinSchG.

Zeitsparend

Startklar binnen 24 h. Zentrales System mit Full Service Betreuung. Damit werden erhebliche Zeiten an Einrichtungs- und Koordinationsaufwand eingespart.

Vollverschlüsselt

Mehrstufige Verschlüsselungsverfahren und strikte Berechtigungskonzepte in Verbindung mit adäquaten technischen und organisatorischen Richtlinien sichern Ihre Informationen.

Vertraulich und anonym

Ausschließlich Ihr persönlicher, auf Vertraulichkeit vertraglich verpflichteter Whistle Safe Ansprechpartner hat Zugriff auf Ihre Informationen und Hinweise. Diese erfolgen zudem standardmäßig hochvertraulich.

Strenge Auditierungen

Kriterien der Informationssicherheit nach BSI Empfehlungen, Auftragsverarbeitung: AVV nach Art. 28 DSGVO, TOM nach Art. 32 DSGVO, PEN-Tests.

Fachqualifiziert

Berufsgeheimnisträger, DSB / ISB, auf Vertraulichkeit verpflichtetes sowie auf Datenschutz und Informationssicherheit laufend geschultes Personal.

Deeskalierend

Ihre Betreuung erfolgt stets in Erfüllung der genormten Standards; mediative, mehrstufige anonyme Abstimmungen mit den Hinweisgebenden.

Professionell

Unsere Kunden erhalten eine umfassende Lösung zur Einrichtung eines Whistleblower-Systems nach hohen Compliance-Standards.

Zeitgemäß

Aktive Compliance auf Abruf und CSR (Corporate Social Responsibility) statt Unsicherheit und Abpassen sukzessive umgesetzter gesetzlicher Vorgaben.

Multilingual

Wir betreuen selbstverständlich auch in nativem Englisch. Ihr Online-Plattformbereich steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

Aufwind für Produktivität und Image

Der proaktive Umgang mit Missständen fördert Vertrauen und die Identifikation der Belegschaft mit dem Arbeitgeber und damit Arbeitsklima und Arbeitsergebnisse.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da

Am 02.07.2023 ist das HinSchG in Kraft getreten.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie war durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Zunächst kamen Entwürfe eines Bundesgesetzes HinSchG nicht zur Verabschiedung. Auch unabhängig davon, dass die Umsetzung nicht fristwahrend erfolgt war, hat die die EU-Whistleblower-Richtlinie in einigen Bereichen Wirkung für die Mitgliedstaaten und dort ansässige Organisationen entfaltet. Öffentliche Einrichtungen waren bereits ab 18.12.2021 inn er Pflicht, ein Hinweisgebersystem / Whistleblower-System einzurichten. Die Komplettbetreuung staatlicher Einrichtungen gehört zu unseren Schwerpunkten. Sprechen Sie uns an.

Frist war bis 17.12.2021

Die Umsetzung in nationales Recht sollte gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 bis 17.12.2021 erfolgen. Unter anderem ist die Einrichtung interner Meldekanäle iSd. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie verpflichtend zu regeln.

Schutz Ihrer Einrichtung und Werte

Leaks sind nicht dem Zufall zu überlassen. Sie können Ihre Einrichtung, Assets, und Reputation vor unkontrollierten Whistleblowing Ereignissen fachgerecht schützen. Es empfiehlt sich, der Belegschaft rechtzeitig die Plattform zur Verfügung zu stellen und damit rechtzeitig reagieren zu können. Zentrale erste Anlaufstelle sind für Hinweisgebende immer die internen Whistleblower Kanäle. Binnen Wochenfrist ist der Eingang zu bestätigen. Wir beantworten nach Abstimmung am selben Tag.

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