Die umfassende Whistleblower-Lösung für staatliche Einrichtungen und Unternehmen in der EU

Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Whistleblower-Systems betrifft Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro sowie öffentliche Stellen, regionale Verwaltungen, Dienststellen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.
Fehlt es an solchen internen Hinweisgebersystemen / bzw. werden diese nicht in angemessener Form bekanntgegeben oder erfolgt innerhalb von drei Monaten keine Rückmeldung über Folgemaßnahmen an den Whistleblower, ist dieser unmittelbar zu einer externen Meldung an Behörden und ggf. zur Meldung an die Öffentlichkeit, z.B. die Presse, berechtigt.

Wir bieten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verschiedenster Bereiche in Deutschland, Europa und angelsächsischen Staaten die fachgerechte Handhabung und Koordination ihrer Whistleblower-Vorgaben. Dies erfolgt auf Basis vollverschlüsselter, kundeneigener Onlinebereiche mit Hosting in Deutschland. Ihre Compliance richtet sich nach den Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie, der DSGVO und unsere Kunden werden für das bevorstehende deutsche Bundesgesetz (HinSchG-Entwurf) integer ausgerüstet.

Whistleblower-Richtlinie

Sicherheitsstandards

100% vertrauliche und geschützte Kommunikation auf allen Whistleblower-Kanälen. Hochsichere Onlineplattform durch mehrstufige Voll-Verschlüsselung, strenge technische und organisatorische Maßnahmen iSd. Art. 32 DSGVO, regelmäßige Auditierung und Zertifizierung. Weitere Meldekanäle sind umfasst.

Kostenkontrolle

Attraktive Full Service Monatspauschalen mit individueller Betreuung und Beratung.

Bereit binnen 24 h

Qualitäten und Benefits

100% Compliance

Whistleblowing Gesamtpaket. Compliant mit der EU Whistleblower-Richtlinie, der DSGVO und dem bevorstehenden Bundesgesetz HinSchG.

Zeitsparend

Startklar am selben Tag. Zentrales System mit Full Service Betreuung. Damit werden erhebliche Zeiten an Einrichtungs- und Koordinationsaufwand eingespart.

Vollverschlüsselt

Mehrstufige Verschlüsselungsverfahren und strikte Berechtigungskonzepte in Verbindung mit adäquaten technischen und organisatorischen Richtlinien sichern Ihre Informationen.

Vertraulich und anonym

Ausschließlich Ihr persönlicher, auf Vertraulichkeit vertraglich verpflichteter Whistle Safe Ansprechpartner hat Zugriff auf Ihre Informationen und Hinweise. Diese erfolgen zudem standardmäßig anonym.

Strenge Auditierungen

Kriterien der Informationssicherheit nach BSI Empfehlungen, Auftragsverarbeitung: AVV nach Art. 28 DSGVO, TOM nach Art. 32 DSGVO, PEN-Tests.

Fachqualifiziert

Berufsgeheimnisträger, DSB / ISB, auf Vertraulichkeit verpflichtetes sowie auf Datenschutz und Informationssicherheit laufend geschultes Personal.

Deeskalierend

Ihre Betreuung erfolgt stets in Erfüllung der genormten Standards; mediative, mehrstufige anonyme Abstimmungen mit den Hinweisgebenden.

Professionell

Unsere Kunden erhalten eine umfassende Lösung zur Einrichtung eines Whistleblower-Systems nach hohen Compliance-Standards.

Zeitgemäß

Aktive Compliance auf Abruf und CSR (Corporate Social Responsibility) statt Unsicherheit und Abpassen sukzessive umgesetzter gesetzlicher Vorgaben.

Multilingual

Wir betreuen selbstverständlich auch in nativem Englisch. Ihr Online-Plattformbereich verfügt über 50+ Sprachen.

Aufwind für Produktivität und Image

Der proaktive Umgang mit Missständen fördert Vertrauen und die Identifikation der Belegschaft mit dem Arbeitgeber und damit Klima und Arbeitsergebnisse.

Bald ist es soweit

Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Bisherige Entwürfe eines Bundesgesetzes HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) kamen nicht zur Verabschiedung. Auch unabhängig davon, dass die Umsetzung nicht fristwahrend erfolgt ist, entfaltet die EU-Whistleblower-Richtlinie in einigen Bereichen Wirkung für die Mitgliedstaaten und dort ansässige Organisationen. Öffentliche Einrichtungen müssen bereits ab 18.12.2021 ein Hinweisgebersystem / Whistleblower-System etabliert haben. Die Komplettbetreuung staatlicher _Einrichtungen gehört zu unseren Schwerpunkten. Sprechen Sie uns an.

Frist war bis 17.12.2021

Die Umsetzung in nationales Recht sollte gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 bis 17.12.2021 erfolgen. Unter anderem ist die Einrichtung interner Meldekanäle iSd. Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie verpflichtend zu regeln.

Schutz Ihrer Einrichtung und Werte

Leaks sind nicht dem Zufall zu überlassen. Sie können Ihre Einrichtung, Assets, und Reputation vor unkontrollierten Whistleblowing Ereignissen fachgerecht schützen. Es empfiehlt sich, der Belegschaft rechtzeitig die Plattform zur Verfügung zu stellen und damit rechtzeitig reagieren zu können. Zentrale erste Anlaufstelle sind für Hinweisgebende immer die internen Whistleblower Kanäle. Binnen Wochenfrist ist der Eingang zu bestätigen. Wir beantworten nach Abstimmung am selben Tag.

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